Geschweißt, getrennt oder gelötet wird auf fast jeder Baustelle und in jedem Instandhaltungsbetrieb. Die Arbeit selbst dauert oft nur Minuten – gefährlich werden die Stunden danach. Funken fliegen bis zu zehn Meter weit, fallen in Hohlräume und Dämmungen und entzünden sich mit Verzögerung. Genau dafür gibt es die Brandwache. Dieser Beitrag klärt, wann sie verlangt wird, wer sie stellen darf und wie lange sie bleiben muss.
Was unter Heißarbeiten fällt
Gemeint sind alle feuergefährlichen Arbeiten, bei denen Funken, Hitze oder offene Flammen entstehen: Schweißen, Schneiden, Trennschleifen, Löten, Hartlöten, Auftauen und Arbeiten mit dem Brenner. Entscheidend ist nicht das Werkzeug, sondern die Umgebung – dieselbe Arbeit ist in einer dafür eingerichteten Werkstatt unkritisch und in einer Lagerhalle mit Verpackungsmaterial ein erhebliches Risiko.
Wann ein Erlaubnisschein nötig wird
Werden feuergefährliche Arbeiten außerhalb dafür eingerichteter Bereiche ausgeführt, verlangt der Arbeitsschutz eine Gefährdungsbeurteilung und in der Praxis eine schriftliche Freigabe: den Erlaubnisschein für feuergefährliche Arbeiten, oft auch Schweißerlaubnis genannt. Die gängigen Vordrucke stammen von der DGUV und aus der VdS-Richtlinie 2008.
In diesem Schein wird festgehalten, welche Schutzmaßnahmen gelten: brennbare Stoffe entfernen oder abdecken, Öffnungen und Fugen verschließen, Löschmittel bereitstellen – und eben, wer als Brandposten während der Arbeit und wer als Brandwache danach eingesetzt wird. Beide werden namentlich eingetragen. Unabhängig davon enthalten die meisten Versicherungsverträge für feuergefährliche Arbeiten eigene Sicherheitsvorschriften, die oft über das hinausgehen, was der Arbeitsschutz verlangt.
Brandposten und Brandwache sind nicht dasselbe
- BrandpostenIst während der Arbeit anwesend, beobachtet die Umgebung und greift bei einem Entstehungsbrand sofort ein. Er darf nicht gleichzeitig zuarbeiten oder das Werkstück halten – sonst erfüllt er seine Aufgabe nicht.
- BrandwacheÜbernimmt nach Abschluss der Arbeiten und kontrolliert die Umgebung einschließlich angrenzender Räume, Geschosse und Hohlräume auf Brandgeruch, verdächtige Erwärmung und Glimmnester.
Diese Trennung wird in der Praxis oft übersehen. Wenn der Monteur nach getaner Arbeit „noch eine Runde dreht“, ersetzt das keine Brandwache – schon weil er nach Feierabend nicht mehr vor Ort ist, wenn ein Glimmnest nach zwei Stunden durchzündet.
Wie lange muss die Brandwache bleiben?
Hier kursieren Faustregeln, die so nicht stimmen. Eine feste gesetzliche Stundenzahl gibt es nicht.
Der DGUV-Vordruck für Heißarbeiten sieht eine Kontrolle unmittelbar nach Arbeitsende vor, eine weitere nach etwa 30 Minuten und danach weitere Kontrollen in Abständen, die im Formular einzutragen sind. Die VdS-Richtlinie 2008 formuliert es offener: Kontrollen in kurzen Zeitabständen können über mehrere Stunden erforderlich sein, bis ein Brand praktisch ausgeschlossen ist.
Verbindlich ist am Ende, was im Erlaubnisschein steht und was Ihr Versicherer verlangt. Je nach Umgebung – Hohlräume, Dämmstoffe, Holzkonstruktionen, schlecht einsehbare Nachbarräume – kann das deutlich länger sein als die oft genannten zwei Stunden, und manche Auflagen sehen zusätzlich eine Nachkontrolle am Folgetag vor. Wer die Dauer selbst festlegt, ohne in den Schein zu sehen, geht ein Risiko ein, das sich leicht vermeiden lässt.
Was die Brandwache konkret kontrolliert
- Den Arbeitsbereich selbst – sichtbare Glutreste, Schlacke, heiße Werkstücke
- Angrenzende Räume und Geschosse – Funken fallen durch Öffnungen und wandern hinter Verkleidungen
- Hohlräume und Dämmungen – hier entstehen die Brände, die erst Stunden später auffallen
- Brandgeruch – oft das erste und einzige Anzeichen
- Verdächtige Erwärmung – an Wänden, Rohrleitungen und Stahlteilen, die Hitze weiterleiten
- Die Dokumentation – Kontrollzeiten und Feststellungen, nachvollziehbar protokolliert
Was passiert, wenn die Brandwache fehlt
Kommt es zu einem Brand, prüft der Versicherer, ob die vereinbarten Sicherheitsvorschriften eingehalten wurden. Ist im Erlaubnisschein eine Brandwache vorgesehen und wurde sie nicht oder zu kurz gestellt, liegt eine Obliegenheitsverletzung nahe. Je nach Vertrag und Verschuldensgrad kann der Versicherer die Leistung dann kürzen oder ganz verweigern – die Einzelheiten richten sich nach Ihrem Vertrag und nach § 28 Versicherungsvertragsgesetz.
Hinzu kommen Fragen der Verantwortlichkeit gegenüber Behörden und, bei Personenschäden, der persönlichen Haftung. Gemessen daran sind die Kosten einiger Stunden Brandwache gering – das ist der eigentliche Grund, warum sich die Diskussion darüber selten lohnt.
Häufige Fragen
Darf unser eigener Mitarbeiter die Brandwache übernehmen?
Grundsätzlich ja, wenn er unterwiesen ist, die Aufgabe kennt und für die gesamte Dauer verfügbar bleibt. In der Praxis scheitert es oft am letzten Punkt: Die Arbeiten enden zum Feierabend, die Kontrollphase reicht in den Abend hinein. Dann ist externes Personal die einfachere Lösung.
Brauche ich auch bei kleinen Arbeiten eine Brandwache?
Das entscheidet die Gefährdungsbeurteilung, nicht die Dauer der Arbeit. Ein einzelner Trennschnitt in einer Halle mit brennbarer Lagerung kann kritischer sein als eine Stunde Schweißen im Freien auf Beton.
Was ist der Unterschied zur Brandsicherheitswache?
Die Brandsicherheitswache ist ein Begriff aus dem Baurecht und betrifft Versammlungsstätten und Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr. Sie wird von der Gemeinde nach Anhörung der Feuerwehr angeordnet und in der Regel von der Feuerwehr gestellt. Die Brandwache nach Heißarbeiten beauftragt dagegen der Betreiber selbst.
Wie kurzfristig bekomme ich eine Brandwache?
Geplante Einsätze sind unproblematisch. Auch kurzfristige Anfragen lassen sich meist abdecken – rufen Sie an und nennen Sie Ort, Zeitraum und die Auflage aus dem Erlaubnisschein.
Brandwache anfragen
Wir stellen Brandwachen und Brandposten für Heißarbeiten in Nordrhein-Westfalen und auf Anfrage bundesweit – ebenso als Ersatzmaßnahme bei ausgefallener Brandmelde- oder Sprinkleranlage und als Brandnachwache nach einem Brandereignis. Unser Personal verfügt mindestens über die Sachkunde nach § 34a Gewerbeordnung; Sie erhalten ein Rundenprotokoll als Nachweis für Versicherer und Behörde.
Alle Einzelheiten zu Anlässen, Ablauf, Qualifikation und Kosten stehen auf unserer Seite Brandwache mieten in NRW. Für die dauerhafte Absicherung von Betriebsgelände und Gebäuden siehe Objekt-, Werk- und Brandschutz, für weiträumige Außenflächen die mobile Videoüberwachung.